Freitag, 22. November 2013

ZERSTOERUNG VON BEWEIS-AKTEN

(DREI KANTONSRICHTER IM RECHTSVERBRECHERISCHEN MACHTMISSBRAUCH)

Die drei Kantonsrichter Marius Wiegandt, Hans Küher und Peter Schumacher haben bewusst, wissentlich und willentlich die verbrecherische Zerstörung von Beweis-Akten zu verantworten. Diese Akten 'gehören' dem Gericht und damit dem Volk. - Sie gehören nicht verbrecherisch handelnden Richtern ...

Ich habe von ‘interner Quelle‘ erfahren, dass meine Beschwerde-Akten zerstört wurden. Um dies zu überprüfen, forderte ich eine Akteneinsicht für den 10.6.2013 – siehe :

doc-1 : Verbrecherische Zerstörung von Beweis-Akten ...

doc- 2 : Beschwerde an das Kantonsgericht …

Mit der willkürlichen, bewussten Zerstörung meiner Beweisakten werden die drei Kantonsrichter zu Rechtsverbrecher. Sie werden damit auch zu Lügner und perversen Rechtsverbrecher.

Betreffend das Nicht-Eintreten auf meine Beschwerde habe ich erst 6 Monate später (13.5.13) in einem Brief vom Plenum des Kantons-Gerichts, unterzeichnet von KR Peyer, erfahren - mit dem Satz :


‘…Ihre Beschwerde wurde mit Beschluss vom 9.November 2012 mit Nichteintreten erledigt …‘

Dies ist eine erneute Lüge, zu verantworten vom Plenum der Kantonsrichter. – Korrekt müsste es heissen :

‘…Ihre Beschwerde wurde mit Beschluss vom 9.November 2012 mit Eintreten zerstört …‘


SP-8


Ein Beispiel von Dutzenden, mit dem diese gewählten Richter ihre sadistischen, verspottenden Lust-Exzesse ausleben. Sie wissen buchstäblich nicht, was sie tun ! - Vermutlich haben sie Hunderte von Menschen auf diese Weise zerstört und zerbrochen.

Die 3-fache Ursache, dass dies möglich ist, liegt in der Nicht-Zur-Kenntnisnahme durch die apathisch gleichgültige Volksmasse, der Nicht-Zur-Kenntnisnahme durch die gierigen Polit-Darsteller und der Nicht-Zur-Kenntnisnahme durch die hörigen von Staat und Kanton subventionierten Pseudo-Journalisten …



Danke für Ihren Besuch - Reto Michel , Malters (CH)
(mail-Adrese : reto.michel@greenmail.ch)
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Schande und Trauer

über die verbrecherische RECHTS-PERVERSION der dritten Gewalt im Kanton Luzern

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